Im Bereich Fallschutz/PSAgA haben wir ein breites Angebot an qualitativen Lösungen zum fachgerechten Sichern von Personen oder Lasten. Neben einem Prüfservice für die notwendige jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen, bieten wir ebenfalls einen Montageservice im Bereich Schienen- und Seilsysteme an.

Fallschutz/PSAgA

Für Personen, die in einer Höhe über 1 m arbeiten, ist zur Sicherung die Verwendung einer Schutzausrüstung gegen Absturz vorgeschrieben. Ebenso hat ein Rettungsplan vorzuliegen, der die Rettung der Person im Falle eines Absturzes beschreibt. Besteht die Gefahr, dass ein Arbeiter aus erhöhter Position abstürzen kann, ist ein Auffangsystem erforderlich. In jedem Fall muss dieses System aus drei Elementen bestehen: einem Auffanggurt, einem Auffanggerät und einem Anschlagpunkt, so dass die Kraft, die auf die zu sichernde Person wirkt, im Falle eines Sturzes weniger als 6 kN beträgt.

1. Allgemeine Hinweise für die Auswahl und den Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absurz (PSAgA) sowie zum Retten aus Höhen und Tiefen

  • Regelwerk DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR/GUV-R 198): Regeln für den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • Regelwerk DGUV Regel 112-199 (ehemals BGR/GUV-R 199): Regeln für den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und aus Tiefen
  • Auswahl und Anwendung: Vor der Anwendung von Ausrüstungsgegenständen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSAgA) hat der Unternehmer eine
    Gefährdungsanalyse für die jeweilige Arbeitssituation zu erstellen. Mindestens einmal im Jahr sind die Personen, die mit PSAgA arbeiten, durch den Unternehmer über die Risiken in Theorie und Praxis zu unterweisen. Bei schwierigen Arbeitssituationen sollte der optimale Schutz mit der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden

2. Produktübersicht (Auswahl) der PSAgA gegen Absturz sowie zum Retten aus Höhen und Tiefen

 

Abseilgeräte (Rettungsgeräte)

EN 341:1993

Steigschutzeinrichtungen (stationäre Einrichtungen, Draht- und Faserseile, Schienen)

EN 353-1:2008-03

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (größere Bewegungsfreiheit durch längenverstellbare Seile mit Seilkürzer)

EN 353-2:2018-03

Verbindungsmittel (stellen die Verbindung zwischen Anschlagpunkt und Auffanggurt her)

EN 354:2002

Falldämpfer (reduzieren die beim Sturz auftretenden Kräfte)

EN 355:2002

Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte (nur einsetzen, wenn Absturzgefahr ausgeschlossen ist)

EN 358:2000

Höhensicherungsgeräte (automatische Auffanggeräte)

EN 360:2002

Auffanggurte bzw. Fallschutzgurte (umschließen den Körper und fangen diesen beim Sturz auf)

EN 361:2002

Klettergurte (zur Baumpflege)

EN 12277

Verbindungselemente (Karabiner, Schäkel, etc.)

EN 362:2004

Persönliche Absturzsysteme (Komplettlösungen-Auffangsysteme)

EN 363:2008

Sitzgurte

EN 813-2008

Höhensicherungsgeräte mit Rettungshubeinrichtung

EN 360:2002/1496:2006

Rettungsgurte (halten den Körper in angemessener Position im Rettungsfall)

EN 1497:2007

PSAgA zur Verwendung in Arbeitskörbe und fahrbaren Hubarbeitsbühnen

DIN 19427

3. Prüfung und Kennzeichung von Fallschutz / PSAgA

Gemäß der EG-Richtlinie 89/686 EWG sind Produkte, die den vorstehenden Normen entsprechen, als PSAgA der Kategorie III einzuordnen und einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen. Erst nach erfolgreicher Prüfung dürfen solche Produkte hergestellt und mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Daher ist immer darauf zu achten, dass diese Produkte mit dem CE-Zeichen, in Verbindung mit einer vierstelligen Kennziffer, die für das jeweilige Prüfinstitut steht, gekennzeichnet sind.

Revisionen und Prüfungen:

Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Gebrauchsdauer:

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen. Person prüfen zu lassen.

EN 364:1993

Anforderung an Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung

EN 365:2004

4. Berechnung der lichten Höhe

 

5. Gefahrenermittlung

Je nach der Art der auszuführenden Arbeit müssen die möglichen Gefahren, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzumgebungsbedingungen vom Unternehmer analysiert werden:

  • Welche Schutzfunktion muss das PSAgA erfüllen? Aufprall durch: Abrutschen - Absturz (mit Fallverzögerung, Pendeln mit Anstoß, Hängen im Gurt), Stolpern über Verbindungsmittel
  • Welche Witterungseinflüsse und welche thermische Einwirkung sind zu erwarten? Kälte - Hitze - Feuchtigkeit - Sonnenstrahlen
  • Welche chemischen Einwirkungen sind gegeben? Lösungsmittel - Säuren - Öle - Korrosion - Schweiß

 

Weitere Informationen

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Hohe Servicequalität durch geschulte und motivierte Mitarbeiter
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